Samstag, 7. September 2024
Recht für den Staat arbeiten zu dürfen.
Bedeutet in der heutigen Zeit zum Glück für die Majorität der Bürgerschaft in keiner Weise mehr Beamtenstatus.

Datenschutz von Bürgern ist in der heutigen Zeit umso wichtiger, wo Datendiebstahl passieren kann.

Es gab in Nordrhein Westfalen mal eine sehr merkwürdige Klausel im Bereich der Gesetzgebung, der Erlasse für Referendare, die den Eindruck erwecken könne; dass Referendare weniger Rechte haben können, als andere Bürger unseres Landes.

Wenn dem so wäre oder so war, widerspricht ein solches dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz.

Im Arbeitsrecht gibt es ein Schutzrecht für alle Angestellten, Menschen in Arbeit; dass der Arbeitgeber in keiner Weise erfahren muss; was ein Angestellter hat. Das ist ein besonderes wichtiges Schutzrecht.

Wenn in einer erweiterten Klausel, in einer Erweiterung, eines Landes, dann etwas drin steht, was für alle Menschen gelte, die einen Referendardienst anstreben, muss genau hingeschaut werden.

Ein Schutzrecht existiert wonach Arbeitgeber, in keiner Weise ein Recht haben; informiert zu sein; über den Gesundheitszustand ihrer Angestellten, das ist ein sehr sinnvoller Schutz.

Beispiel:

Jemand hatte mal Krebs. Viele würden die Person nicht mal einstellen wollen, einfach aufgrund der Tatsache, dass die Person krebserkrankt gewesen war.

Arbeit braucht ein besonders hohen Schutz; dh, wenn die Person glaubt wieder arbeiten zu können; und der Person die Möglichkeit genommen ist, wäre das ziemlich fatal.

Der Krebs ist komplett ausgeheilt, nach über einem Jahr und die Person will wieder in Arbeit kommen. Vorurteile von Menschen dürfen dem in keiner Weise im Wege stehen, der muss diese Möglichkeit haben, wieder in Arbeit zu kommen; in eine Referendariat zu kommen, haben wie ein anderer Mensch.

Beispiel 2
Ödeme; jemand hat ein Ödem und will es dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dasselbe kann bei Krebs natürlich auch der Fall sein.

Kann die Person zwangsverpflichtet sein, ein Ödem angeben zu müssen? Ödeme zu haben ist keine Schande denken einige; doch vielleicht ist das für die Person mit entsprechender Leiderfahrung direkt nach einem Ödem, direkt nach einer Krebserkrankung anders?

Gehört vielleicht eine Menge Mut dazu, so etwas intimes, dem Arbeitgeber mitteilen zu müssen, dazu; oder ist es zu viel mitteilen müssen? Direkt nach der Akutphase einer Erkrankung mitteilen zu müssen; ist das "richtig" dem Gesetze nach, wahrscheinlich, ja, welches in Nordrhein Westfalen mal galt; doch wie richtig im internationalen Kontext oder im Ländervergleich?

Was Schutz angeht, wenn darüber argumentiert, ist eine sehr hohe Anforderung an Menschen nach einer Akutphase oder gar innerhalb einer Akutphase, Bericht geben zu "müssen".

Wenn die Auswirkung gering sind, für die Menschen ist kein größeres Problem? Doch was ist wenn die Auswirkungen dessen deutlich größer und längerfristig sind, wie lange kann eine Auswirkung terminiert sein?

Kann so eine Regelung im schlimmsten Fall, nicht dazu führen, dass der gesamte Beruf gesperrt sein könne; und der Grund dahinter eine Krankheit war; wie ein Odem oder Krebs?

Was ist wenn die betroffene Person nach 5 Jahren keine krankheitsbedingten Zeichen mehr hat?

Noch mal zurück auf Anfang, nein ist nicht möglich.

Oder es ist sogar komplett unmöglich, zumindest in einem Land, in der Bundesrepublik Deutschland.

Muss ein Arbeitgeber informiert sein, über eine Erkrankung?

Antwort
"nein"

Arbeitgeber müssen sich heute, bei den Krankenkassen informieren, dort erhalten sie die Information, wie lange Abwesenheit bestehen verbleibt, mehr in keiner Weise.

Das Gesetz ist da eigentlich klar geregelt, ist es klar geregelt bei Referendaren oder war es klar geregelt in Nordrhein Westfalen?

Antwort
"nein"

Nun mal zum checken:

https://www.dgb.de/service/ratgeber/arbeitsrecht/

https://karrierebibel.de/arbeitsrecht/

Die Normenpyramide im Arbeitsrecht sich anschauen ist sehr spannend (= aus der letzten Quelle).

https://karrierebibel.de/agg/


"Was ist schwerbehinderung bei krebs?
Die Schwerbehinderung bei Krebs bezieht sich auf die Anerkennung einer Krebserkrankung als Behinderung gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB). Krebs kann in verschiedenen Formen auftreten und die Lebensqualität der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Regelungen, die es Krebspatienten ermöglichen, eine Schwerbehinderung zu beantragen." aus:

Quelle:
https://bun-desgesundheitsministerium.de/schwerbehinderung-bei-krebs/#:~:text=Die%20Schwerbehinderung%20bei%20Krebs%20bezieht%20sich%20auf%20die,auftreten%20und%20die%20Lebensqualit%C3%A4t%20der%20Betroffenen%20erheblich%20beeintr%C3%A4chtigen.

Zwei weitere wichtige Quelle:

https://www.lymphologicum.de/aktuell/aktuelle-themen/gdb-grad-der-behinderung.html

https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Geschwollene-Beine-Was-sind-die-Ursachen-fuer-Oedeme,beine160.html

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https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/gesundheit/krankmeldung-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-attest-faq-100.html

https://www.arbeitsrechte.de/krankheit/#Ist_eine_krankheitsbedingte_Kuendigung_eine_Option

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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34806&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=659652

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=34806&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=659632

https://www.rechtsreferendare-duesseldorf.de/faq-fragen-referendariat-duesseldorf/10-beendigung-und-entlassung/#:~:text=Der%20Referendar%20kann%20sich%20nach%20%C2%A7%2031%20Abs.,Grund%20m%C3%B6glich%20%28%C2%A7%2031%20Abs.%203%20JAG%20NRW%29.

https://magazin.sofatutor.com/lehrer/referendariat-abbrechen-hilfe-ich-will-keine-lehrerin-kein-lehrer-werden/

Zwei sehr wichtige Fragestellungen aus der letzten Quelle:

"Erfahrungen einer ehemaligen Referendarin
„Man sollte auch die ehrliche Frage an sich selbst richten: Möchte ich abbrechen, weil das Referendariat selbst furchtbar ist? Oder möchte ich abbrechen, weil ich daran zweifle, dass ich später dieser Arbeit nachgehen möchte?“"

Ein weiteres Zitat aus der letzten Quelle:

"Erfahrungen einer ehemaligen Referendarin
„Ein Abbruch hat – zumindest in Berlin – nicht zur Folge, dass man nie wieder ins Referendariat gehen kann. Alle erbrachten Zeiten und Leistungen werden angerechnet. So kann man sich erneut bewerben. Allerdings nur, wenn man sich noch nicht im Prüfungszeitraum befindet.“"

Ein weiterer wichtiger Aspekt aus der letzten Quelle:
"Welche Alternative zum Abbruch gibt es?
Während des ersten Semesters des Referendariats gibt es meistens die Möglichkeit, einen Antrag auf Schul- oder Seminarwechsel zu stellen. Das sollte man mit der Hauptseminarleitung sowie mit der Schulleitung besprechen. Sich im Referendariat eine Auszeit zu nehmen, ist meist nur in Form der Elternzeit oder durch Sonderurlaub zur Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder eigener Schwerbehinderung möglich. Wie das in den einzelnen Bundesländern bzw. Bezirken geregelt ist, kann in der jeweiligen Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) nachgelesen werden."

Einiges hat sich anscheinend rechtlich verändert oder ist modifiziert worden; immer schauen, welche Regelungen da sind, ordentlich nachlesen und ggf. Erkundigungen einholen, bei anderen Referendaren, bei der GEW oder / und bei einem Rechtsbeistand.

Die Möglichkeit den Standort wechseln zu können, kann erhebliche Vorteile mit sich bringen ( natürlich auch Risiken, vom Regen in die Traufe; aber es kann tatsächlich einfach besser passen).

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https://beamtenberater.com/entlassung-beamte/

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/kuendigung-beamte

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/entlassung-aus-dem-beamtenverhaeltnis.html

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/kuendigung-krankheitsbedingte.html

https://frankfurt-am-main.verdi.de/themen/a-z/++co++5b19395a-a0f1-11e6-b05f-525400ed87ba

Spannende Aspekte, ich wusste nicht, dass Beamte, trotz Erkrankung gekündigt werden können, wenn Voraussetzung erfüllt sind.

(Dirk Friedauer).

Den Artikel müsste ich noch mal eigentlich etwas verändern, modifizieren; hier an der Stelle der Hinweise, das was in den Quellenangaben ist der heutige Stand; am 07.09.2024.